Adventskalender

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05.12.2012

Das alljährliche Problem: Was schenke ich den Kindern? Sind die Kinder klein, im Kindergarten oder noch in der Grundschule, ist die Angelegenheit recht einfach. Der Wunschzettel weist dann meist den Weg ins richtige Spielwarengeschäft oder den nächsten Buchladen. Werden die Kinder älter, drücken sich Wünsche meist in Euro und Cent aus. So kommen Geldanlagen für Kinder ins Spiel, bei denen Eltern hohe Freibeträge ausschöpfen können. Eltern, die ihren Töchtern oder Söhnen mit einem Startkapital den Einstieg in Studium oder Beruf erleichtern wollen, können geschenktes Geld auf breiter Palette – vom Festgeld über Immobilien bis hin zum Wertpapierdepot – investieren.

Für Schenkungen gelten Steuerfreibeträge von 400.000 Euro pro Kind und Elternteil. Nach einem Zeitraum von zehn Jahren können diese Freibeträge übrigens erneut in Anspruch genommen werden. Zusätzlich kann für Zinseinkünfte der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro geltend gemacht werden.

Aber Achtung: Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen. Dieses alte Sprichwort gilt auch für Schenkungen sowie Anlagen für die Kinder. Kontoverfügungen der Eltern sind nur zweckgebunden für Belange des Kindes erlaubt. Nehmen Eltern Abhebungen oder Überweisungen vor, reagieren die Finanzbehörden schnell skeptisch. Wer also Vermögen verschenken möchte, sollte sich gut steuerlich beraten lassen. Oder doch noch einmal einen Blick auf den Wunschzettel werfen.

03.12.2012

Na, hat es bei Ihnen endlich geschneit am Wochenende? Und durften Sie Schlitten und Winterstiefel auspacken – oder mussten Sie die Schneeschaufel in die Hand nehmen?

Die gute Nachricht: Wenn Sie schippen müssen, können Sie das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Zumindest dann, wenn Sie für das Schneeräumen einen Dienstleister beauftragen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied jüngst, dass diese Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar sind (Az. 13 K 13287/10) . Dies gilt übrigens sowohl für das Privatgelände als auch für das Freiräumen der Bürgersteige. Im Streitfall war der Kläger nach dem Straßenreinigungsgesetz Berlin verpflichtet, Winterdienst zu leisten.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Der Steuerberater-Verband Köln  rät aber trotzdem, mögliche Kosten fürs das Schneeräumen in der Steuererklärung geltend zu machen und notfalls gegen einen anderslautenden Steuerbescheid Einspruch einzulegen.

 

01.12.2012

Gerade in der Vorweihnachtszeit flattern jeden Tag neue Spendenaufrufe in Ihren Briefkasten. Gute Absicht trifft auf schlechtes Gewissen – oder auch auf den Wunsch, zumindest im Advent etwas Richtiges zu tun. Aber wofür sollte man sich einsetzen? Und sollte man lieber in der Nähe oder in der Ferne helfen? Ich möchte Ihnen heute eines der Projekte vorstellen, das Wirtschaft – leicht gemacht! in diesem Jahr unterstützt.

Die Kölner Initiative „Der Kalker Kindermittagstisch“ ist eine noch recht junge Organisation: 2009 gegründet, sorgt das Team rund um Elisabeth Lorscheid dafür, dass mehr als 150 Kinder jeden Tag eine warme Mahlzeit erhalten. Denn mitten in einer deutschen Großstadt ist auch dies längst nicht immer gewährleistet. Es gibt Umstände, so sagt Lorscheid, in denen Familien ihren Kindern zu Hause kein warmes Mittagessen bieten können. Und inzwischen geht es im sozialen Brennpunkt Köln-Kalk um mehr als nur um das Essen für die Kinder: „Der Kalker Kindermittagstisch“ ist Anlaufstelle für die Sorgen und Nöten der Kinder. Und ihnen wird nahe gebracht, dass es Auswege aus der Hartz-4-Endlosschleife gibt.

Für neue Räume und weitere Projekte freut sich die Initiative über Geld- und Sachspenden – und natürlich über ehrenamtliche Mitarbeit.