05.12.2012

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Das alljährliche Problem: Was schenke ich den Kindern? Sind die Kinder klein, im Kindergarten oder noch in der Grundschule, ist die Angelegenheit recht einfach. Der Wunschzettel weist dann meist den Weg ins richtige Spielwarengeschäft oder den nächsten Buchladen. Werden die Kinder älter, drücken sich Wünsche meist in Euro und Cent aus. So kommen Geldanlagen für Kinder ins Spiel, bei denen Eltern hohe Freibeträge ausschöpfen können. Eltern, die ihren Töchtern oder Söhnen mit einem Startkapital den Einstieg in Studium oder Beruf erleichtern wollen, können geschenktes Geld auf breiter Palette – vom Festgeld über Immobilien bis hin zum Wertpapierdepot – investieren.

Für Schenkungen gelten Steuerfreibeträge von 400.000 Euro pro Kind und Elternteil. Nach einem Zeitraum von zehn Jahren können diese Freibeträge übrigens erneut in Anspruch genommen werden. Zusätzlich kann für Zinseinkünfte der Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro geltend gemacht werden.

Aber Achtung: Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen. Dieses alte Sprichwort gilt auch für Schenkungen sowie Anlagen für die Kinder. Kontoverfügungen der Eltern sind nur zweckgebunden für Belange des Kindes erlaubt. Nehmen Eltern Abhebungen oder Überweisungen vor, reagieren die Finanzbehörden schnell skeptisch. Wer also Vermögen verschenken möchte, sollte sich gut steuerlich beraten lassen. Oder doch noch einmal einen Blick auf den Wunschzettel werfen.