03.12.2012

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Na, hat es bei Ihnen endlich geschneit am Wochenende? Und durften Sie Schlitten und Winterstiefel auspacken – oder mussten Sie die Schneeschaufel in die Hand nehmen?

Die gute Nachricht: Wenn Sie schippen müssen, können Sie das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Zumindest dann, wenn Sie für das Schneeräumen einen Dienstleister beauftragen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied jüngst, dass diese Aufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar sind (Az. 13 K 13287/10) . Dies gilt übrigens sowohl für das Privatgelände als auch für das Freiräumen der Bürgersteige. Im Streitfall war der Kläger nach dem Straßenreinigungsgesetz Berlin verpflichtet, Winterdienst zu leisten.

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig. Der Steuerberater-Verband Köln  rät aber trotzdem, mögliche Kosten fürs das Schneeräumen in der Steuererklärung geltend zu machen und notfalls gegen einen anderslautenden Steuerbescheid Einspruch einzulegen.