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Barbara Gschwendtner-Mathe, Corporate Communication, Edenred Deutschland GmbH

Steuerrechtliche Themen sorgen nicht bei jedem Blog-Leser für große Begeisterung. Umso wichtiger ist es uns, komplexe Sachverhalte in Bezug auf Steuern und Recht gut verständlich aufzubereiten. In Constanze Elter haben wir hierfür unsere Expertin gefunden, die in ihren Beiträgen für den E-Block immer den richtigen Ton trifft und die Sachverhalte klar, präzise und korrekt vermittelt. Unsere Blog-Leser können sich auf Elters Expertise verlassen.

Freiberufler: Fit fürs Finanzamt

Freiberufler: Fit fürs Finanzamt

Steuern – für viele ist dieses Thema eine ungeliebte und meist unverständliche Materie.
Juristisches Fachchinesisch, Paragrafendschungel und eine fast unüberwindliche Hemmschwelle vor Zahlen schrecken Freiberufler meist davon ab, sich mit Steuern zu befassen.

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Selbstständig und dann?

Selbstständig und dann?

Sich selbstständig machen:
Das kann offenbar so gut wie jeder.
Aber auf Dauer am Markt erfolgreich zu sein und sich wie ein professioneller Unternehmer zu verhalten, fällt vielen schwer.

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Rechnung stellen – Umsatz sichern

Rechnung stellen – Umsatz sichern

Rechnungen zu schreiben, gehört zu den schönsten Tätigkeiten für den Unternehmer.
Welch ein gutes Gefühl ist es doch, einen Auftrag erledigt und womöglich positives Feedback vom Kunden bekommen zu haben.
Und dann die Belohnung für die getane Arbeit: das Honorar.

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Freiberufler: Fit fürs Finanzamt

Freiberufler: Fit fürs Finanzamt

Ende Mai ist in jedem Jahr die Zeit, zu der sich Selbstständige mit ihrer Steuererklärung befassen. Passend dazu wird in diesem Frühjahr mein
aktuelles Buch „Freiberufler: Fit fürs Finanzamt“ erscheinen.

Eine leicht verständliche Gebrauchsanweisung für Ihre Steuerangelegenheiten, ausgerichtet auf die speziellen Belange der Freien Berufe. Es dient Ihnen als Wegweiser durch den Steuerdschungel und unterstützt Sie bei Ihrer Buchführung. Und es kann Ihnen helfen, Ihr Unternehmen betriebswirtschaftlich zu hinterfragen.

 

24.12.2012

Vom Schenken

Schenke groß oder klein,
aber immer gediegen.
Wenn die Bedachten die Gabe wiegen,
sei dein Gewissen rein.

 

Schenke herzlich und frei.
Schenke dabei,
was in dir wohnt
an Meinung, Geschmack und Humor,
so dass die eigene Freude zuvor
dich reichlich belohnt.

 

Schenke mit Geist ohne List.
Sei eingedenk,
dass dein Geschenk –
Du selber bist.

 

Joachim Ringelnatz

1883-1934

23.12.2012

Heute ist der 4. Advent. Ein Tag voller positiver Aussichten auf das bald Kommende!

22.12.2012

Zeit ist etwas besonders Wertvolles. Etwas, was sich nicht nur an Weihnachten wunderbar als Geschenk eignet. Daher möchte ich Ihnen an diesem Samstag eine Initiative vorstellen, für die Sie Ihre Zeit spenden können. Und gleichzeitig an Demenz erkrankten Menschen und ihren Familien zur Seite stehen können. Die Aktion DUO, eine Kooperation der Kölner Freiwilligen Agentur und des  des ASB Köln, vermittelt freiwillige Helfer für zwei- bis vierstündige Besuchsdienste. Die Helfer bringen Zeit mit für Spazieren gehen, Musik hören, Erzählen, Kartenspiele – oder sind einfach nur da. Ähnliche Initiativen gibt es auch in anderen Städten. Einen Überblick darüber verschafft das Internetportal „Wegweiser Demenz“ des Bundesfamilienministeriums.

21.12.2012

Nicht immer hat man eine gute Idee für ein nettes Geschenk. Gutscheine helfen dem Kreativitätsmangel auf die Sprünge und sind eine prima Sache für den Gabentisch. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen weist jedoch darauf hin, dass beim Einkauf der Kupons auf die Fristen geachtet werden sollte. Zwei Varianten sind denkbar: Entweder ist der Gutschein (mindestens) ein Jahr lang gültig – oder aber er muss bis zu einem bestimmten Termin eingelöst worden sein. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn es um Aktionen oder Veranstaltungen geht. Allgemein gelte eine Verjährungsfrist von drei Jahren, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Tipp: Ist die Frist auf Warengutscheinen verstrichen, müssen Händler den Bon zwar nicht mehr einlösen. Aber nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW müssen sie das Geld – abzüglich ihres entgangenen Gewinns – erstatten.

20.12.2012

Der Arbeitsstress des zurückliegenden Jahres fällt von Ihnen ab, Sie wollen sich entspannen. Und da kommt schon die nächste Belastung um die Ecke: eine Grippe, Migräne, Verspannungsschmerz. Sollten Sie in diesem Jahr noch solche oder andere Krankheiten medizinisch behandeln lassen, ist es empfehlenswert, die Kosten dafür möglichst im gleichen Jahr zu zahlen. Denn Ausgaben für Arzneimittel, medizinische Therapien oder Sehhilfen sind als außergewöhnliche Belastungen in dem Jahr zu berücksichtigen, indem sie tatsächlich geleistet werden. Allerdings muss dafür ein gesetzlich festgelegter Eigenanteil überschritten werden. Der Steuerberater-Verband Köln rät daher, jahresübergreifende Ratenzahlungen zu vermeiden und Gesamtbeträge innerhalb eines Kalenderjahres zu leisten. In diesem Sinne: gute Gesundheit!