20.12.2012

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Der Arbeitsstress des zurückliegenden Jahres fällt von Ihnen ab, Sie wollen sich entspannen. Und da kommt schon die nächste Belastung um die Ecke: eine Grippe, Migräne, Verspannungsschmerz. Sollten Sie in diesem Jahr noch solche oder andere Krankheiten medizinisch behandeln lassen, ist es empfehlenswert, die Kosten dafür möglichst im gleichen Jahr zu zahlen. Denn Ausgaben für Arzneimittel, medizinische Therapien oder Sehhilfen sind als außergewöhnliche Belastungen in dem Jahr zu berücksichtigen, indem sie tatsächlich geleistet werden. Allerdings muss dafür ein gesetzlich festgelegter Eigenanteil überschritten werden. Der Steuerberater-Verband Köln rät daher, jahresübergreifende Ratenzahlungen zu vermeiden und Gesamtbeträge innerhalb eines Kalenderjahres zu leisten. In diesem Sinne: gute Gesundheit!