10.12.2012

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Haben Sie schon oder müssen Sie noch? Nicht jede Weihnachtsfeier ist ein schönes Fest. Aber um böse Bescherungen bei der betrieblichen Feier zu vermeiden, sollten vor allem Arbeitgeber steuerliche Fallen vermeiden. Und an die finanziellen Folgen für ihre Arbeitnehmer denken. Denn zwar ist die Teilnahme an einer Feier für die Mitarbeiter grundsätzlich frei von Steuer und Sozialabgaben. Aber Achtung: Dies gilt nur für maximal zwei Betriebsfeste pro Jahr.

Darüber hinaus darf jede Feier pro Teilnehmer nicht mehr als 110 Euro brutto kosten. Ansonsten entfällt die komplette Steuervergünstigung. Wird diese Grenze gerissen, gibt es jedoch noch eine Möglichkeit: Der Arbeitgeber kann die Feier für seinen Mitarbeiter pauschal mit 25 Prozent versteuern. Übrigens: Im Höchstbetrag von 110 Euro müssen sämtliche Ausgaben berücksichtigt werden, also nicht nur Essen und Getränke, sondern auch Saalmiete, Musikkapelle – oder die Kosten für den Weihnachtsmann. Mehr zum Thema Weihnachtsfeiern inklusive einiger Beispielrechnungen finden Sie im Reisekostenblog.