18.12.2012

Home / Adventskalender / 18.12.2012

Weihnachtsfrieden – ein Wort, das man normalerweise nicht mit den Finanzbehörden in Verbindung bringt. Aber wie jedes Jahr soll auch 2012 der Weihnachtsfrieden in der Steuerverwaltung dem besonderen Charakter der Weihnachtstage Rechnung tragen. Damit verzichten die Finanzämter in der Weihnachtszeit auf Maßnahmen, welche die Bürgerinnen und Bürger „besonders belasten“, wie es im Amtsdeutsch heißt. So sollen vom 22. Dezember 2012 bis einschließlich 1. Januar 2013 keine Vollstreckungsmaßnahmen und Außenprüfungen vorgenommen werden. Aber Achtung: Ausnahmen gibt es auch hier. Der weihnachtliche Friede der Finanzverwaltung gilt nicht, falls im Einzelfall aus zwingenden Gründen, etwa wegen drohender Verjährung, doch vollstreckt oder geprüft werden muss. Steuerausfälle sind also wohl nicht zu befürchten…